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   FG Berlin, 01.03.1995 - II 390/88   

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https://dejure.org/1995,32495
FG Berlin, 01.03.1995 - II 390/88 (https://dejure.org/1995,32495)
FG Berlin, Entscheidung vom 01.03.1995 - II 390/88 (https://dejure.org/1995,32495)
FG Berlin, Entscheidung vom 01. März 1995 - II 390/88 (https://dejure.org/1995,32495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 717
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.12.1968 - IV 79/65

    Aufwendungen für Arzneimittel, Stärkungsmittel oder ähnliche Präparate als

    Auszug aus FG Berlin, 01.03.1995 - II 390/88
    In diesen Fällen könnten aber nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (BFHE 94, 580 [BFH 05.12.1968 - IV 79/65] = Bundessteuerblatt -BStBl- II 1969, 260) Aufwendungen auch ohne besondere ärztliche Bescheinigung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

    Demgegenüber kann sich der Kläger nicht auf das BFH-Urteil in BFHE 94, 580 = BStBl II 1969, 260 berufen.

  • BFH, 14.02.1980 - VI R 218/77

    Anerkennung von Aufwendungen für eine Kurreise als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Berlin, 01.03.1995 - II 390/88
    Diese Anforderung wird von der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFHE 130, 54 = BStBl II 1980, 295 [BFH 14.02.1980 - VI R 218/77] ; BFH/NV 1993, 231 ) bei Reisen zu Kurzwecken gestellt, weil hier zwischen krankheitsbedingter Kur einerseits und (nur) der Erhaltung von Gesundheit und Arbeitskraft dienender Kur andererseits schwer abzugrenzen ist.
  • BFH, 20.09.1991 - III R 91/89

    Auf Privatverordnung beruhende Aufwendungen für Arzneimittel sind nur dann

    Auszug aus FG Berlin, 01.03.1995 - II 390/88
    Danach kommt es auf die Frage, ob die Aufwendungen oder ein Teil davon auch deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind, weil der Kläger vor Beginn der Behandlung die Krankenkasse nicht - schriftlich - auf Kostenübernahme in Anspruch genommen hat (vgl. dazu BFHE 165, 525 = BStBl II 1992, 137 [BFH 20.09.1991 - III R 91/89] ), nicht mehr an.
  • BFH, 29.10.1992 - III R 232/90

    Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung in einer Kur als

    Auszug aus FG Berlin, 01.03.1995 - II 390/88
    Diese Anforderung wird von der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFHE 130, 54 = BStBl II 1980, 295 [BFH 14.02.1980 - VI R 218/77] ; BFH/NV 1993, 231 ) bei Reisen zu Kurzwecken gestellt, weil hier zwischen krankheitsbedingter Kur einerseits und (nur) der Erhaltung von Gesundheit und Arbeitskraft dienender Kur andererseits schwer abzugrenzen ist.
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